Individuelle Gesundheitsleistungen



Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar einen weitgehenden Schutz im Krankheitsfall, aber diese Leistungen sind nach dem WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT seit dem 01.07.1997 auf das medizinisch Notwendige begrenzt.
Das bedeutet, daß nicht alles, was wünschenswert, medizinisch sinnvoll und ratsam ist, unter den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen als Kassenleistung auf Chipkarte angeboten werden kann!
Dies gilt auch für die Verordnung von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln.
Ihre Gesundheit ist aber ein kostbares Gut, das es zu bewahren gilt!
Mir liegt der Erhalt Ihrer Gesundheit und Ihrer Zufriedenheit besonders am Herzen.
Um Ihnen meinen urologischen Qualitätsstandard weiterhin anbieten zu können, werde ich solche Leistungen - das medizinisch Optimale - als INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN (=IGEL)in Rahmen meiner Privatsprechstunden anbieten.
Dadurch haben Sie auch als Kassenpatient die Möglichkeit, das medizinisch Optimale im Rahmen der Privatsprechstunde als Privatpatient in Anspruch zu nehmen.
Hierzu ist es erforderlich, daß Sie einen gesonderten Behandlungsvertrag abschließen.
Der Vertrag gilt jeweils einmalig und nur für die erwünschte Leistung bzw. den erwünschten Leistungskomplex.
Die Kosten sind von der gesetzlichen Krankenkasse nicht zu erstatten.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben!
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept der bestmöglichen Medizin.